Im ostsächsischen Kamenz eröffnete vor einigen Wochen eine neue Unterkunft für Asylsuchende im Landkreis Bautzen(1). 340 Flüchtlinge leben nun in einem sanierten ehemaligen Polizeigebäude. In der Massenunterkunft müssen sich drei BewohnerInnen Zimmer von nur 18 Quadratmetern teilen, mit Ausnahme der Familienwohnräume gibt es für jede Etage nur einen zentralen Sanitärbereich(1) mit je einer Toilette(2). Allerdings erscheint sogar das Leben unter diesen Bedingungen ein besseres, als das in dem alten Kamenzer Asylsuchendenheim und einer Unterkunft in Seeligstadt, welche für das neue Heim geschlossen wurden. Selbst Martin Gillo, der sächsische Ausländerbeauftragte und Angehörige der rechtskonservativ geprägten sächsischen CDU, bewertete die Lebensbedingungen in den beiden nun geschlossenen Unterkünften als „unangemessen“(3).
In einem Bericht wurde das alte Heim in Kamenz als „abgewohnt und stark abgenutzt“ beschrieben, „die Einrichtung ist alt und die Tapete löst sich von den Wänden“(4). Die „Wohnbaracken“ in Seeligstadt seien „vollständig abgewohnt und verwahrlost“ gewesen, „die Bewohner wurden von einem Mitarbeiter unhöflich und respektlos behandelt“(5). Der „Heim-TÜV“, ein Bericht des sächsischen Ausländerbeauftragten zur Wohnsituation in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchenden, zeugt davon, dass wohl auch in der sächsischen Landesregierung ein Bewusstsein für die elende Lebenssituation vieler Flüchtlinge in Asylheimen angekommen zu sein scheint. Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag schrieb dazu in einer Pressemitteilung von „tatsächlichem Veränderungswillen“(6). Im „Heim-TÜV“ ist sogar zu lesen, das selbst als „angemessen“ bewertete Wohnheime „auf lange Sicht nicht für ein menschenwürdiges Leben geeignet“ seien(7).
Inzwischen sollen bereits „die Mehrzahl“ der „Flüchtlingsfamilien (…) dezentral“(8) untergebracht worden sein. Für Einzelpersonen wird eine dezentrale Unterbringung in Aussicht gestellt, „wenn erkennbar wird, dass sie an den Konsequenzen des Heimlebens menschlich zu zerbrechen drohen“(7) oder sie „schweren Übergriffen (…) durch andere Heimbewohner“(9) ausgesetzt sind. Es muss also erst Leib und Leben der Asylsuchenden gefährdet sein, um eine Änderung ihrer miserablen Lebensumstände zu bewirken. Angriffe durch Nazis oder andere Mitglieder der deutschen Mehrheitsgesellschaft zählen, und das ist nichts Neues, allerdings nicht dazu. (mehr…)







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